Der Luftraum über Deutschland ist in Schichten geschnitten, und jede Schicht hat eigene Regeln: wer hinein darf, wer vorher fragen muss und wer für den Abstand zwischen den Flugzeugen sorgt. Vier Klassen sind übrig geblieben, dazu drei Sonderzonen. Wer die Systematik einmal verstanden hat, liest danach auch die ICAO-Karte anders.

Vier Klassen, nicht sieben

Die ICAO kennt die Klassen A bis G. Deutschland nutzt davon vier: C, D, E und G. A und B gibt es hier nicht, und Klasse F wurde am 11. Dezember 2014 abgeschafft – an ihre Stelle traten Luftraum E und die neu eingeführte RMZ.

Schematischer Schnitt durch den deutschen Luftraum mit den Klassen C, E und G sowie CTR, TMA und RMZ
  • Klasse C – ab FL 100 aufwärts bis FL 660, über den Alpen erst ab FL 130. Dazu die oberen Nahverkehrsbereiche der großen Flughäfen. VFR ist erlaubt, aber nur mit Freigabe und ständigem Funk; die Flugsicherung staffelt den Verkehr.
  • Klasse D – die Kontrollzonen vom Boden aufwärts und die Nahverkehrsbereiche darüber. Ohne Einflugfreigabe geht nichts.
  • Klasse E – von 2 500 ft über Grund bis FL 100, in der Nähe von Flugplätzen mit IFR-Verkehr schon ab 1 700 oder 1 000 ft. Kontrollierter Luftraum – aber VFR darf ohne Freigabe und ohne Funk hinein. Hier spielt sich der größte Teil unserer Flüge ab.
  • Klasse G – vom Boden bis zur Untergrenze von E. Unkontrolliert, jeder sieht selbst nach dem anderen.

Drei Sonderzonen

Neben den Klassen gibt es Zonen, die eine einzelne zusätzliche Pflicht auslösen – und nur diese eine. Sie sauber auseinanderzuhalten erspart viel Unsicherheit.

  • RMZ – Funkpflicht. Anmelden, Hörbereitschaft halten, Verlassen melden. Eine Freigabe braucht es nicht, und niemand staffelt dich.
  • TMZ – Transponderpflicht mit Höhenübermittlung. Reden musst du nicht.
  • ED-R – Flugbeschränkungsgebiet. Manche gelten dauerhaft, andere nur zu bestimmten Zeiten; die aktiven Gebiete stehen im WebAUP der DFS.

Was überall gilt

  • Höchstgeschwindigkeit 250 kt IAS unterhalb FL 100 – für uns keine praktische Grenze, aber sie erklärt, warum der Verkehr dort langsamer unterwegs ist.
  • Transponder oberhalb von 5 000 ft MSL oder 3 500 ft über Grund, je nachdem was höher liegt. Nachts immer. Der VFR-Code lautet 7000.
  • Sichtflugbedingungen unterscheiden sich je Klasse und Höhe – im Luftraum E unterhalb FL 100 sind es 5 km Flugsicht mit 1,5 km horizontalem und 1 000 ft vertikalem Wolkenabstand.

Was das für die Flugvorbereitung bedeutet

  • Die Strecke Schicht für Schicht durchgehen, nicht nur in der Fläche. Die Frage ist nicht bloß, wo ich lang fliege, sondern was über mir liegt und wo eine Untergrenze absinkt.
  • Die abgesenkten E-Untergrenzen sind der häufigste Stolperstein. 2 500 ft über Grund sind der Regelfall, nicht die Regel – rund um Flugplätze mit IFR-Verkehr liegt die Grenze tiefer.
  • Luftraumgrenzen ändern sich jährlich, 2026 zum 19. März. Papierkarte und Datenbank im Navigationsgerät gehören zusammen aktualisiert, sonst widersprechen sie sich im Flug.
  • Sonderzonen vorher klären. Eine RMZ kostet ein Wort, eine TMZ einen Code, ein ED-R eine Entscheidung – aber alle drei will man nicht erst unterwegs entdecken.

Stand: September 2026. Luftraumgrenzen ändern sich regelmäßig, zuletzt zum 19. März 2026. Verbindlich sind die aktuelle ICAO-Karte und das AIP VFR – nicht diese Seite.

Zum Merken

Kontrolliert heißt nicht freigabepflichtig. Der Luftraum E ist kontrollierter Luftraum – und trotzdem darfst du ohne zu fragen hinein.